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   BFH, 20.02.2008 - V B 166/07   

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https://dejure.org/2008,18937
BFH, 20.02.2008 - V B 166/07 (https://dejure.org/2008,18937)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2008 - V B 166/07 (https://dejure.org/2008,18937)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - V B 166/07 (https://dejure.org/2008,18937)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.05.2007 - V B 129/05

    Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 20.02.2008 - V B 166/07
    Wird --wie vorliegend-- ein Sachaufklärungsmangel gerügt, so muss der Beschwerdeführer darlegen, dass das Gericht einen Beweisantrag übergangen oder eine Tatsache nicht weiter aufgeklärt habe, obschon sich die weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen nach den Umständen des Falles auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2007 V B 129/05, BFH/NV 2007, 1551, und vom 30. August 2007 VII B 46/07, BFH/NV 2008, 125, je m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2007 - VI B 94/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 20.02.2008 - V B 166/07
    Der Antrag der Klägerin, das vorliegende Verfahren bis zur Entscheidung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Sache VI B 94/07 auszusetzen, ist überholt; denn der VI. Senat hat inzwischen die in diesem Verfahren erhobene Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 13. Dezember 2007 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 30.08.2007 - VII B 46/07

    Darlegungsanforderungen für die Verfahrensrüge der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 20.02.2008 - V B 166/07
    Wird --wie vorliegend-- ein Sachaufklärungsmangel gerügt, so muss der Beschwerdeführer darlegen, dass das Gericht einen Beweisantrag übergangen oder eine Tatsache nicht weiter aufgeklärt habe, obschon sich die weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen nach den Umständen des Falles auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2007 V B 129/05, BFH/NV 2007, 1551, und vom 30. August 2007 VII B 46/07, BFH/NV 2008, 125, je m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2000 - V B 145/00

    Hinterziehungszinsen

    Auszug aus BFH, 20.02.2008 - V B 166/07
    Die gerügte Divergenz zum BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V B 145/00 (BFH/NV 2001, 424) ist nicht hinreichend dargetan (vgl. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).
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